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Wenn man in Finanz- Börsen sich an Gewinnspielen Beteiligen kann, Wetten, Tippen, und Spekulieren kann, sollten Sie dann nicht der Staatlichen Lotterieverwaltung unterstellt werden? Sollten dann nicht auch zwei drittel der Gewinne dem Staat oder den Finanzkassen der Bundesländern zugeführt werden?
Redaktion 2008 |